Sonntag, 1. März 2015

Jazenjuk und die Rentner

Seit Juni 2014 sind alle Rentenzahlungen des ukrainischen Staates an Bezugsberechtigte, die in den nicht anerkannten Donezker und Lugansker Volksrepubliken leben, eingestellt worden. Zuvor waren die Berechtigten aufgefordert worden, die abtrünnigen Regionen zu verlassen, um weiterhin ihre Renten empfangen zu können. Allein in Donezk leben etwa 278.000 Rentner, von denen 40.000 bis Ende 2014 freiwillig oder notgedrungen in anderen Gebieten der Ukraine, die unter der Kontrolle der Kiewer Regierung stehen, niederließen.

Nun stehen die umzugswilligen Rentner, die schließlich leben müssen und ihre Altersbezüge benötigen, zusätzlich vor einem weiteren, bizarren Problem. Ministerpräsident Jazenjuk prägte nämlich den Begriff vom ›Ruhestandstourismus«. Der Vorwurf an die Betroffenen: Sie ziehen zeitweise in die von Kiew kontrollierte Ukraine, um ihre Renten zu empfangen, behalten aber ihre Häuser und Wohnungen in der DVR und der LVR. Dies führte zu einer weiteren Verschärfung der Blockade.

Künftig muss der umzugswillige Pensionär Haus und Hof auf dem Gebiet der DVR und der LVR aufgeben. Mit den Mitteln der Bürokratie verkompliziert man absichtlich einen Umzug. So müssen Wohnungen gekündigt und Grundstücke verkauft werden, Nachbarn müssen dies bezeugen, man benötigt Dutzende Urkunden und Dokumente. Die Menschen stehen vor der Wahl, nicht unerhebliche Teile ihres Besitzes aufzugeben, um Rente zu bekommen, oder sie bleiben in den Volksrepubliken, behalten ihr kleines Häuschen und verzichten auf die Kiewer Rentenzahlung. Viele Rentner leben von der humanitären Versorgung, die hauptsächlich aus Russland kommt, die Volksrepubliken zahlen entsprechend ihrer Möglichkeiten kleine Grundrenten an die Betroffenen aus.

Sind die DVR und die LVR für die Rentenzahlungen in ihren Gebieten verantwortlich? Da sie sich als de facto unabhängige Staaten sehen, sind sie an der Organisation eigenständiger Sozialsysteme nicht nur interessiert, sondern sie befinden sich längst im Aufbau. Doch selbst ein autonomes Rentensystem der Volksrepubliken entbindet die Ukraine nicht von der Verpflichtung, die vor der Abspaltung der beiden Gebiete erworbenen Rentenansprüche an die Empfangsberechtigten auszuzahlen. Da Kiew die Gebiete Donezk und Lugansk nach wie vor als Bestandteil ihres Staates sieht, ist die Nichtgewährung der Renten reine Willkür.

Die Vorschriften sind in Deutschland nicht anders. Die Altersrente ist über das Sozialversicherungssystem organisiert, in dem man durch Einzahlungen während der Erwerbstätigkeit Leistungsansprüche erwirbt. Auch ausländische Arbeitnehmer zahlen hierzulande in die Rentenversicherung ein und erwerben dadurch Ansprüche. Zieht nun ein Ausländer bei Eintritt in den Altersruhestand in sein Herkunftsland zurück, werden die Zahlungen dorthin weitergeleitet. Auch ein Deutscher, der sich bspw. in Peking niederlässt, bekommt seine Rentenzahlung weiter, selbst wenn er die chinesische Staatsbürgerschaft annimmt und die deutsche zurückgibt.

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