Samstag, 14. März 2015

Verbotene Verbote

Vor 600 Jahren mussten Menschen, die nach Einbruch der Dunkelheit die Straßen betraten, eine Lichtquelle mit sich führen. Ansonsten ging die umherstreifende Scharwache davon aus, dass der ›unbeleuchtete Nachtschwärmer‹ eine böse Absicht verfolgte und dabei natürlich nicht gesehen werden wollte. Spätestens mit der Verbreitung der Straßenbeleuchtung wurde auf Laternen und Fackeln verzichtet. Damals mussten auch modebewusste Bürgerstöchter, die mit unbedecktem Nacken in der Öffentlichkeit auftraten, eine Geldstrafe zahlen. Die wohlhabenderen Mädchen und Frauen zahlten - und liefen weiterhin ›halbnackt‹ herum.

Nun hat sich das Abendland derart verändert, das einerseits Mädchen und Frauen weder aus sittlichen noch aus religiösen Gründen Haar und Nacken bedecken sollen oder gar müssen, was mir als Bewunderer weiblicher wuschelköpfiger Schönheit naturgemäß gefällt, und das Europa andererseits zum Lebensraum einer Kultur und Religion geworden ist, die anscheinend in weiten (männlichen) Teilen sofort den Verstand verliert, wenn sie weibliches Haupthaar zu Gesicht bekommt, und daher mehr oder weniger deutlich zumindest das Tragen eines Kopftuchs angeraten wird.

Bislang war muslimischen Lehrerinnen untersagt, während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen. Nun soll das nicht mehr sein. Welche Auswirkungen das Aufheben des Kopftuchverbots an staatlichen Schulen durch das deutsche Bundesverfassungsgerichts nun auf die Schülerinnen und Schüler haben wird, bleibt abzuwarten. Ich rechne aber bereits heute mit noch mehr ideologischer Beeinflussung hin zu einer ›Kultur des schweigenden Erduldens‹.

Islamische Kopftücher gehören nicht in eine staatliche Schule. Sie passen mal höchstens zu einer Islamkundelehrerin, nicht aber zu einer Mathematik- oder Geschichtslehrerin. Religionsunterricht ist an sich schon ein weltanschaulicher Unterricht. Da mag jede Religion selbst bestimmen, was die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer auf dem Kopf und anderswo tragen dürfen.

Andere Schulfächer sind hingegen neutral. Zwei plus zwei ist immer vier, egal an welcher Weltanschauung man sich orientiert. Daher sollten die Lehrkräfte ebenso neutral ausschauen wie der Unterricht selbst. Nun immer wieder schleiertragende christliche Ordensfrauen zu bemühen, ist wenig korrekt. Diese unterrichten nicht an staatlichen Schulen Mathe und Bio, sondern, wenn überhaupt, an Schulen der Religionsgemeinschaften, die weniger neutral agieren müssen, da sie ihre religiöse oder konfessionelle Ausrichtung klar benennen und keine Pflichtschulen sind.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht scheint mit seiner Tätigkeit das Ansinnen zu verfolgen, die kümmerlichen Überreste christlicher - und auch jüdischer - Traditionen gänzlich auszuhebeln und die gesamte religiöse, kulturelle und philosophische Entwicklung Europas aus dem Alltag zu verdrängen und gleichzeitig einer wurzellosen Weltlichkeit zu opfern. Die ganze ›Welt‹ in all ihren positiven und negativen Erscheinungsbildern muss heute Platz in den deutschen Vorgärten finden. Was man dabei erlebt, sind indes weniger die Formen von Reinkulturen, sondern ein Gemisch aus Allem und Nichts.

Ein ›deutscher Islam‹ wäre genauso wenig eine richtige Kultur wie ein ›deutscher Katholizismus‹, sondern eine bloße Erfindung von Menschen, die offen für alles sind und sich hartnäckig weigern, Mann oder Frau, Christ oder Nichtchrist, Europäer oder Allerweltsbürger zu sein.

Hätte man 1949 mit den Rechtsauslegungen der heutigen Bundesverf_assungs*richterInnen gerechnet, wäre das Grundgesetz vermutlich etwas anders abgefasst worden. Nun ist es leider zu spät.

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